Der Gemeinderat beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm in der gesamten Gemeinde zu überarbeiten.
Der Entwurf wird gemäß § 25 Abs. 4 iVm § 24 Abs. 5 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit
von 28. März 2025 bis 09. Mai 2025 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Die Unterlagen stehen auf der Homepage der Gemeinde (siehe Anhänge unten) und des Raumplanungsbüros (http://www.kommunaldialog.at) kostenlos und anonym zum Download bereit.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms in Erwägung zu ziehen.
Öffnungszeiten Gemeindeamt: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14 bis 18 Uhr,
Telefon 02826/289
Kundmachung Örtliches Raumordnungsprogramm 2001 16. Änderung
00_Rastenfeld_ÖROP_2001_16_Änd_Übersicht
01_Rastenfeld_ÖROP_2001_16_Änd_Grundlagenbericht
02_Rastenfeld_ÖROP_2001_16_Änd_Umweltbericht
03_Rastenfeld_ÖROP_2001_16_Änd_Erläuterungsbericht
04_Rastenfeld_ÖROP_2001_16_Änd_Änderungen
05_Rastenfeld_ÖROP_2001_16_Änd_Betriebsstättenkonzept
06_Rastenfeld_ÖROP_2001_16_Änd_Energie-_und_Klimakonzept
07_Rastenfeld_ÖROP_2001_16_Änd_Infrastruktur-_und_Verkehrskonzept
08_Rastenfeld_ÖROP_2001_16_Änd_Landschaftskonzept
09_Rastenfeld_ÖROP_2001_16_Änd_Siedlungskonzept
10_Rastenfeld_ÖROP_2001_16_Änd._Örtliches_Entwicklungskonzept
11_Rastenfeld_ÖROP_2001_16_Änd_Anhang
12_Rastenfeld_ÖROP_2001_16_Änd_geplante Verordnung