16. Änderung örtliches Raumordnungsprogramm

Der Gemeinderat beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm in der gesamten Gemeinde zu überarbeiten.

Der Entwurf wird gemäß § 25 Abs. 4 iVm § 24 Abs. 5 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit

von 28. März 2025 bis 09. Mai 2025 im Gemeinde­­amt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. 

Die Unterlagen stehen auf der Homepage der Gemeinde (siehe Anhänge unten) und des Raumplanungsbüros (http://www.kommunaldialog.at) kostenlos und anonym zum Download bereit.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms in Erwägung zu ziehen.

Öffnungszeiten Gemeindeamt: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14 bis 18 Uhr, 

Telefon 02826/289


Kundmachung Örtliches Raumordnungsprogramm 2001 16. Änderung

00_Rastenfeld_ÖROP_2001_16_Änd_Übersicht

01_Rastenfeld_ÖROP_2001_16_Änd_Grundlagenbericht

02_Rastenfeld_ÖROP_2001_16_Änd_Umweltbericht

03_Rastenfeld_ÖROP_2001_16_Änd_Erläuterungsbericht

04_Rastenfeld_ÖROP_2001_16_Änd_Änderungen

05_Rastenfeld_ÖROP_2001_16_Änd_Betriebsstättenkonzept

06_Rastenfeld_ÖROP_2001_16_Änd_Energie-_und_Klimakonzept

07_Rastenfeld_ÖROP_2001_16_Änd_Infrastruktur-_und_Verkehrskonzept

08_Rastenfeld_ÖROP_2001_16_Änd_Landschaftskonzept

09_Rastenfeld_ÖROP_2001_16_Änd_Siedlungskonzept

10_Rastenfeld_ÖROP_2001_16_Änd._Örtliches_Entwicklungskonzept

11_Rastenfeld_ÖROP_2001_16_Änd_Anhang

12_Rastenfeld_ÖROP_2001_16_Änd_geplante Verordnung