Gebäudeinventar

Die Energieeffizienzrichtlinie (EED III) verpflichtet Gemeinden ein Gebäudeinventar zu erstellen und zu veröffentlichen. Dieses Inventar soll alle eigenen, gemieteten und/oder gepachteten Gebäude mit einer konditionierten Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m² umfassen und Informationen zum jährlichen Energieverbrauch für Wärme, Strom, Kühlung und Warmwasser enthalten.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: Informationen zur Energieeffizienzrichtlinie_EEDIII.html

Gebäudeinventarliste der Marktgemeinde Rastenfeld: Gebäudeinventarliste